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BGH, 21.03.1956 - IV ZR 341/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 09.07.1955 - VI ZR 116/54
Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels
Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 341/55
Das Urteil des Kammergerichts kann mit der Revision angefochten werden; denn es erledigt den Rechtsstreit in der Berufungsinstanz und ist dabei kein Zwischenurteil, sondern ein Endurteil (§ 545 ZPO, vgl. BGHZ 18, 107 f).